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Barrierefreiheit

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Rechtliche Grundlagen

Die Stadt Ranis ist bemüht, ihre Website www.stadt-ranis.de sowie deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten im Einklang mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) vom 30. Juli 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Eine Aufstellung sämtlicher gesetzlicher Grundlagen finden Sie hier.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.stadt-ranis.de sowie deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind aktuell konform gegenüber den Anforderungen gemäß BITV/WCAG-Selbstbewertungstest und damit vereinbar mit den o.g. gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften.

Zur Barrierefreiheit dieser Internetseite tragen unter anderem folgende Punkte bei (Beispiele):

  •     ausreichende Helligkeitskontraste bei Texten und Bildern

  •     Texte, die sich vergrößern lassen

  •     sinnvolle Überschriften und Dokument-Titel

  •     Nutzung ohne Farben möglich

  •     Verzicht auf blinkende Inhalte

  •     Überschriften und Listen sind gekennzeichnet (HTML-Strukturelemente)

  •     Textalternativen für Bilder und Grafiken etc.


Nicht barrierefreie Inhalte

Das Angebot www.stadt-ranis.de enthält keine akustischen Inhalte und verzichtet daher auf Informationen in Gebärdensprache. Weiterhin können derzeit nicht alle pdf-Dokumente und Karten barrierefrei dargestellt werden. Die Stadt Ranis ist grundsätzlich bestrebt, eine einfache und gut verständliche Sprache zu verwenden und möglichst wenige Fremdwörter und Abkürzungen zu nutzen. Hinweise zur besseren Verständlichkeit werden gern entgegengenommen. Auf eine Vorlesefunktion wird zugunsten persönlicher Screenreader verzichtet.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.12.2021 auf Grundlage der „Mustererklärung zur Barrierefreiheit“ gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/19 der Kommission der Europäischen Union vom 11. Oktober 2018 erstellt. Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist die durch eine Agentur vorgenommene Bewertung (Stand 23.06.2020) in Form des BITV-Selbsttests. Der BITV-Test ist ein Prüfverfahren für die umfassende und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit von informationsorientierten Webangeboten. Grundlage für den BITV-Test ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019. Der Test bezieht die Anforderungen der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines 2.1. = Verfahren zur Prüfung der Zugänglichkeit von Webseiten) mit ein. Die Erklärung wurde zuletzt am ....... überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben
Vorschläge zur weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit bzw. Hinweise zu möglichen Mängeln können Sie an das Bürgermeisteramt der Stadt Ranis geben:

 

Stadt Ranis
Bürgermeisteramt
Pößnecker Straße 49
07389 Ranis
Telefon: 03647/ 422892
E-Mail: webmaster@stadt-ranis.de

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz.

 

Kontaktformular:  Feedback zur Barrierefreiheit