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VHS-Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

04.​03.​2026 von Uhr

Künstliche Ernährung? Schmerzmittel? Wiederbeleben bei Kreislaufversagen? Manche Fragen sollte man sich beantworten, bevor der Ernstfall eintritt, denn sonst entscheiden andere. Das gilt auch für junge Menschen. Zwei Dokumente sind dabei wichtig: Die Patientenverfügung legt medizinische Maßnahmen fest, die von Ärzten ausgeführt oder unterlassen werden sollen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt der jeweilige Verfasser, wer ihn rechtlich vertreten darf, beispielsweise bei Bank- und Behördenangelegenheiten. Eine Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde des Saale-Orla-Kreises erläutert, worauf man bei beiden Dokumenten achten sollte. Wir räumen außerdem mit gängigen falschen Annahmen auf, beispielsweise was die Entscheidungsmöglichkeiten der Familie oder den Gang zum Notar angeht. Die Informations- und Beratungsveranstaltung wird von der VHS in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde des Landkreises ausgetragen und eignet sich dazu, auch eigene Fragen zu dem Themenkomplex zu stellen und sich ggf. auszutauschen. Eine Anmeldung zur Veranstaltung bis 7 Tage vorher ist notwendig über Tel. 03663 424 8282. Die Veranstaltung findet in Unterstützung der Stadt Ziegenrück statt.

 
 

Veranstaltungsort

Ziegenrück, Rathaus

 

Veranstalter

VHS Saale-Orla-Kreis

 
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